Entdecken Sie die richtigen Förderprogramme
Investitionen in klimafreundliche Maßnahmen sind lohnenswert für die Zukunft. Hier erhalten Sie einen Überblick über Fördermöglichkeiten für den Austausch Ihrer Heizung und energetische Sanierungen.
Beratung
Beratung zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden
Fördersatz: max. 80 % der förderfähigen Ausgaben
förderfähige Kosten: max. 1.300 € für Ein-/Zweifamilienhäuser
Steuerliche Förderung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung sowie die energetische Baubegleitung und Fachplanung
Fördersatz: Einzelmaßnahmen: 20 % der Aufwendungen; Energetische Baubegleitung und Fachplanung: 50 % der Aufwendungen, verteilt über 3 Jahre
förderfähige Kosten: max. 40.000 €, verteilt über 3 Jahre
Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen bei der Umsetzung von Einzelmaßnahmen, bei der Errichtung von Effizienzhäusern und energetischen Sanierungen
Fördersatz: max. 50 % der förderfähigen Kosten
förderfähige Kosten: bei Einzelmaßnahmen max. 5.000 €; bei Wohnhäusern max. 10.000 €
Energieberatung durch qualifizierte Fachleute
förderfähige Kosten: „Eignungs-Check-Heizung“, „Gebäude-Check“, „Heiz-Check“, „Detail-Check“, „Solarwärme-Check“ und der „Eignungs-Check Solar“ kosten jeweils 30 €
Sanierung
Gefördert wird:
– Heizungsanlagen (u.a. Solarthermie, Wärmepumpe, Biomasseanlage, Anschluss Gebäude-/Wärmenetz, Errichtung, Umbau oder Erweiterung Gebäudenetz)
– Gebäudehülle (Dämmung Wände, Dach, Keller, Austausch Fenster/Türen, sommerlicher Wärmeschutz)
– Anlagentechnik (Lüftungsanlagen, Efficiency Smart Home)
– Heizungsoptimierung
– Fachplanung und Baubegleitung
1. Heizungstausch:
30 % Grundförderung
20 % Klimageschwindigkeits-Bonus
30 % Einkommensbonus
→ 30 bis max. 70 % für den Heizungstausch für private Selbstnutzer
2. Effizienz-Einzelmaßnahmen:
15 % für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung,
ggf. plus 5 % bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
3. Ergänzungskredit:
Zinsvergünstigter Kredit von 2,5 % für erste Zinsbindungsfrist (nur bei Förderzusage erhältlich)
50 % Fachplanung und Baubegleitung
Heizungstausch: max. 30.000 €
Sonstige Effizienzmaßnahmen: zuzüglich 30.000 € bis max. 60.000 € (mit iSFP)
→ max. 90.000 € möglich
Ergänzungskredit: max. Kreditsumme 120.000 €
Sanierung zum Effizienzhaus
Fördersatz: Zinsverbilligter Kredit mit bis zu 20 % Tilgungszuschuss und Zinsvergünstigung
förderfähige Kosten: Förderfähige Kosten max. 150.000 € je Wohneinheit